Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Jede Aktie eine Stimme

Aktionäre der VP Bank können im Rahmen der Generalversammlung ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen.

Die ordentliche Generalversammlung der VP Bank AG findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.

Stimmrechtsbeschränkung und Stimmrechtsvertretung

An der Generalversammlung der VP Bank berechtigt jede Namenaktie, unabhängig von ihrem Nennwert, zu einer Stimme. Jeder Aktionär kann entweder persönlich anwesend sein oder sich von einem anderen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder statutarischen Gruppenklauseln.

Statutarische Quoren

Statutenänderungen hinsichtlich einer Verschiebung des Verhältnisses von Namenaktien A zu Namenaktien B sowie der Bestimmungen über die Eintragungsbeschränkungen von Namenaktien B benötigen die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln sämtlicher von der VP Bank ausgegebenen Aktien.

Einberufung der Generalversammlung

Die Einberufung der Generalversammlung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den statutarischen Vorschriften.

Traktandierung

Die Tagesordnung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den statutarischen Vorschriften.

Eintragungen im Aktienbuch / Einladung an die Generalversammlung

Die Namenaktien B werden mit Name, Staatsangehörigkeit, Adresse und Geburtsdatum des Eigentümers in das Aktienregister eingetragen. Nur die eingetragenen Namenaktionäre sind zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte gegenüber der Gesellschaft legitimiert. Der Stichtag für die Eintragung und die Berechtigung zur Teilnahme liegt 21 Tage vor dem Datum der Generalversammlung.

Namenaktionäre B, die am Stichtag im Aktienregister eingetragen sind, sowie Namenaktionäre A, deren Titel im Depot bei der VP Bank liegen, erhalten die Einladung zur Generalversammlung sowie die Tagesordnung an die der VP Bank bekannte Adresse zugestellt. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Aktionäre die Zutrittskarte mit dem Stimmmaterial.

Die Einladung zur Generalversammlung wird auch in den liechtensteinischen Zeitungen und in der Schweizer Finanzpresse publiziert.

Generalversammlung der VP Bank

Die jährliche Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ der VP Bank AG. Unabhängig von ihrem Nennwert berechtigt jede Namenaktie zu einer Stimme.

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