Generalversammlung

Die Stimme der Aktionäre

Die jährliche Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ der VP Bank AG. Unabhängig von Ihrem Nennwert berechtigt jede Namenaktie zu einer Stimme.

Die ordentliche Generalversammlung der VP Bank AG findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Die Einladung wird den Aktionären vier Wochen vor der Generalversammlung zugestellt. Namenaktionäre B, die am Stichtag, d. h. 21 Tage vor dem Datum der Generalversammlung, im Aktienregister eingetragen sind, sowie Namenaktionäre A, deren Titel im Depot bei der VP Bank liegen, erhalten die Einladung zur Generalversammlung sowie die Tagesordnung an die im Aktienregister hinterlegte Adresse zugestellt. Nach der Zusage mittels Anmeldekarte oder über das Online-Anmeldeformular erhalten die Aktionäre die Zutrittsunterlagen. Zudem wird den Aktionären, welche nicht teilnehmen können, das Online-Voting über eine sichere Plattform gewährleistet. Jeder Aktionär kann entweder persönlich anwesend sein oder sich von einem anderen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder statutarischen Gruppenklauseln.

Die Einladung zur Generalversammlung wird auch in den liechtensteinischen Medien und in der Schweizer Finanzpresse publiziert.

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