LIBOR-Ablösung
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Hintergründe der Ablösung
Die Gründe für die Ablösung liegen einerseits in der Finanzkrise 2008. Seither leihen sich Banken vermehrt nur noch gegen die Hinterlegung von Sicherheiten Geld aus. Dies hat zur Folge, dass für viele Laufzeiten keine echten Geschäfte mehr abgeschlossen und Preise nur noch geschätzt werden können. Dadurch haben die IBORs an Aussagekraft verloren und eignen sich nicht mehr als Referenzzinssätze. Andererseits erfolgt die Ablösung auch aufgrund der Aufdeckung von Fällen versuchter Marktmanipulation im Jahr 2012.
In der Folge beauftragte 2013 die G20 (Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer) das Financial Stability Board (FSB; eine internationale Organisation, die das globale Finanzsystem überwacht) mit der Durchführung einer grundlegenden Überprüfung der wichtigsten Referenzzinssätze. Als Konsequenz davon erfolgte 2017 die Ankündigung der britischen Financial Conduct Authority (FCA), die für die Überwachung des LIBOR zuständig ist, dass ab 2022 kein LIBOR-Fixing mehr erfolgt.
Auswirkungen auf Finanzdienstleister
Nach dieser Ankündigung haben globale Aufsichtsbehörden empfohlen, sich ab 2022 nicht mehr am LIBOR und anderen IBORs zu orientieren. Entsprechende Verträge und Produkte sollten auf neue, robustere Sätze umgestellt werden. Diese Ablösung bringt wesentliche Auswirkungen auf prozessuale und technische Aspekte mit sich. Für jede betroffene Währung wurden in den jeweiligen Währungsräumen Arbeitsgruppen eingerichtet, um alternative Referenzzinssätze (Alternative Reference Rates, ARRs) zu entwickeln und den Übergang zu steuern.
Diese ARRs werden in der Regel von offiziellen Behörden wie Zentralbanken oder Börsen bereitgestellt und lassen daher wenig Spielraum für Manipulationen. ARRs sind Tageszinssätze, die ein geringes oder gar kein Kreditrisiko beinhalten. Ausserdem sind die Märkte, die den ARRs zugrunde liegen, wesentlich aktiver als die Märkte, die den IBORs als Grundlage dienen. Während die IBORs in hohem Masse auf Expertenurteilen beruhen, basieren die ARRs auf effektiv getätigten Transaktionen
Beispiele für alternative Referenzzinssätze
Währung |
Alternativer Referenzzinssatz |
---|---|
CHF |
Swiss Average Rate Overnight (SARON) |
EUR |
Euro Short-Term Rate (€STER) |
USD |
Secured Overnight Financing Rate (SOFR) |
GBP |
Reformed Sterling Overnight Index Average (SONIA) |
JPY |
Tokyo Overnight Average Rate (TONAR) |
SGD |
Singapore Overnight Rate Average (SORA) |
Auswirkungen für die Kunden der VP Bank
Direkte Auswirkungen ergaben sich unter anderem auf Kreditprodukte mit Zinsbindungen von bis zu einem Jahr. Die ersten Kredite in Schweizer Franken wurden bereits im Januar 2021 umgestellt. Dabei wird der SARON als neuer Referenzzinssatz herangezogen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2021 wurden sukzessive bei weiteren Währungen die bisherigen Referenzzinssätze durch ARRs ersetzt. Im USD wurde der LIBOR für die wichtigsten Laufzeiten noch länger als ursprünglich vorgesehen publiziert, nämlich bis 30. Juni 2023.