Nachhaltigkeit
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Was ist SFDR?
Die «EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor» (EU/2019/2088) – besser bekannt als «Sustainable Finance Disclosure Regulation» (SFDR) – ist eine europäische Verordnung, die eingeführt wurde, um die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Anlageprodukte zu verbessern. Die Verordnung schreibt umfassende Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten vor, die ein breites Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene abdecken.
Produktklassifizierung
Die SFDR schreibt den Finanzmarktteilnehmern vor, ihre Anlageprodukte je nach dem Grad der Nachhaltigkeit, den sie aufweisen, als Artikel 6, 8 oder 9 zu klassifizieren.
- Artikel 6-Produkte, die mit einem grauen Etikett gekennzeichnet sind, weisen keine Nachhaltigkeitsmerkmale auf und können Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.
- Artikel 8-Produkte, die hellgrün gekennzeichnet sind, fördern ökologische und/oder soziale Merkmale und verfolgen gleichzeitig eine nachhaltige Anlagestrategie.
- Artikel 9-Produkte, die dunkelgrün gekennzeichnet sind, haben nachhaltige Investitionen als Hauptziel, was bedeutet, dass sie ökologische, soziale und Governance-Faktoren priorisieren.
Auf dieser Internetseite werden, die im Rahmen der SFDR-Verordnung geforderten Informationen veröffentlicht.
Einbeziehung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3)
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. In folgendem Dokument zeigen wir auf, wie Nachhaltigkeitsrisken bei der VP Bank berücksichtigt werden und in unsere Investitionsentscheidung einfliessen.
Integration des Nachhaltigkeitsrisikos in Anlageentscheidungen und -beratung
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Artikel 4)
Investitionsentscheidungen und Anlageberatung können negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. In folgender Tabelle geben wir jährlich an, wie wir nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene berücksichtigen.
Vergütungspolitik (Artikel 5)
In diesem Abschnitt geben wir an, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik berücksichtigen. Die Vergütungspolitik und -praxis der VP Bank Gruppe sind einfach, transparent und auf Nachhaltigkeit – insbesondere ökologische, soziale und Governance-Aspekte – ausgerichtet. Sie stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen und Werten sowie dem langfristigen Gesamterfolg und berücksichtigt die Eigenkapitalsituation der Gruppe.
Vorvertragliche Informationen (Artikel 6, 8 und 9)
In den vorvertraglichen Informationen gemäss Artikel 6, 8 und 9 geben wir an, wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen einbezogen werden, ob unsere Vermögensverwaltungsmandate ökologischen und/oder sozialen Merkmalen abzielen sowie nachhaltige Investitionen tätigt und ob ein Referenzwert bestimmt wurde.
Produktklassifizierung |
Mandat |
Verlinkung |
Artikel 6 | Klassisch |
Siehe folgende Abschnitte auf dieser Internetseite:
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Artikel 8 | Nachhaltigkeitsmandat Plus | Vorvertragliche Offenlegung für Finanzprodukte gemäss Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 |
Artikel 9 |
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Nachhaltigkeitsbezogene Produktoffenlegung (Artikel 10)
Die Informationen in diesem Abschnitt sorgen für Transparenz bei der Förderung von ökologischen oder sozialen Merkmalen und bei nachhaltigen Investitionen. Die Informationen sind so offenzulegen, dass sie für die Anleger klar, knapp und verständlich sind
Produktklassifizierug |
Mandat |
Verlinkung |
Artikel 8(1) |
Nachhaltigkeitsmandat Plus |
Vorvertragliche Offenlegung für Finanzprodukte gemäss Artikel 10(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 |
Periodische Berichterstattung (Artikel 11)
Für Vermögensverwaltungsmandate die nach Artikel 8 Absatz 1 klassifiziert sind, geben wir im Rahmen von regelmäßigen Berichten Erläuterungen wie die ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt wurden. Für Kunden mit einem Vermögensverwaltungsmandat nach Artikel 8 Absatz 1 wird ein portfolio-spezifischer, periodischer Bericht erstellt und direkt mit den Kunden geteilt.
Änderungsprotokoll (Artikel 12)
Wir stellen sicher, dass die veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand sind. Nehmen wir Änderungen vor, so veröffentlicht wir dies nachstehend mit einer klaren Erläuterung der betreffenden Änderungen.
Datum |
Dokument |
Erläuterung |
28.06.2024 | Principle Adverse Impact (PAI) Statement 2023 | Offenlegung des PAI Statement für das Kalenderjahr 2023 |
27.02.2024 | Vorvertragliche Informationen | Die Tabellenstruktur wurde aktualisiert, um explizit auf Artikel 6-Produkte zu verweisen. |
16.02.2024 | Vergütungspolitik | Update |
30.06.2023 | Principle Adverse Impact (PAI) Statement 2022 | Offenlegung des PAI Statement für das Kalenderjahr 2022. |
02.06.2023 |
Vorvertragliche Offenlegung für Finanzprodukte gemäss Artikeln 6 und 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 |
SFDR RTS Update – überarbeitete Offenlegungsvorlagen, welche Angaben zu Kernkraft und Gas enthalten. |